In NRW müssen Sitze nur in Versammlungsstätten mit über 5.000 (!) Plätzen aus schwerentflammbaren Material bestehen.
Unter Ausstattungen sind "mobile" Gegenstände, Dekorationen etc. zu verstehen.
Die Forderung der Bauaufsicht ist aus hiesiger Sicht schwer nachzuvollziehen; in der Regel besteht entweder eine Betriebsgestattung oder nicht.
Da man aus der Ferne die Umstände schlecht beurteilen kann, sollten Sie, falls noch nicht geschehen, in die Baugenehmigung bzw. Betriebsgestattung schauen, ob dort solche Anforderungen definiert wurden.
Auch die Bauaufsicht muss ihre Forderung bzw. Anordnung begründen.
Gruß
C. Lammer