Hallo Fisch,
die Rampe gehört mindestens im überdeckten Teil zur Nutzungsfläche der Garage. Der Feuerwiderstand von Garagennutzung zu anderen Nutzungen ist in der GarVO Ihres Landes geregelt (liegt mit gerade nicht vor).
Ob man hier eine Abweichung zulassen kann bzw. welche Kompensationen sinnig sind, ist mit der Bauaufsichtsbehörde zu klären.
Gruß
Matthias Bußmann