Hallo Kollegen,
Dächer von Anbauten, die an Wände mit Öffnungen anschließen, sind in einem mindestens 5 m breiten Streifen vor diesen Wänden in mindestens der gleichen Feuerwiderstandsklasse herzustellen wie die Decken des höheren Gebäudes und Dachhaut und Dämmschichten sind gegen Entflammen zu schützen.
Der Begriff "Anbau" wird von den Vertretern der Baubehörden allerdings sehr eng ausgelegt, so wird in meinem Fall für ein 1,5m bis 2,5 m gegenüber dem Erdgeschoß zurückgesetztes Obergeschoß die Erfüllung dieser Anforderung gefordert.
Im gleichen Gebäude ist im 1.OG ein Sitzungszimmer vorhanden, das im 2.OG nicht überbaut ist, hier springt die Fassade allerdings auf ganzer Raumtiefe zurück. Ist das ein Anbau ? Gibt es überhaupt eine allgemeingültige Erklärung hierzu, oder muß das für jeden Fall verhandelt werden ?
Für Eure Antworten schonmal vielen Dank !
C. Börsing