folgende Situation.
GKL5 in Bayern. Wohnhaus.
Der Treppenraum wird innenliegend ausgebildet. Im Erdgeschoss mündet er in einen Durchgang. Zur Straßenseite ist ein Holztor. Zur Hofseite ist offen.
Der Durchgang ist vom Gebäude überbaut. Auf der gegenüberliegenden Seite des Ausganges (Tür mit großem Fenster? des Treppenraumes in den Durchgang ist der Fahrradraum beheimatet.
Ich würde die Tür des Fahrradraumes durch eine T30-RS Türe zum Durchgang abtrennen.
Würdet Ihr den Treppenraum (Tür und Fenster) zum Durchgang hin qualifiziert abtrennen? Ich meine in so einem Durchgang werden Fahrräder , Kinderwägen usw abgestellt.