HAllo Zusammen,
wir planen gerade ein MFH in Bayern, GKL 4.
Das letzte Geschoss ist als eine Art Penthaus zurückgesetzt.
Dieses PEnthaus ist durch eine interne Treppe mit dem darunterlieenden Geschoss verbunden. Der 2. Rettungsweg des PEnthaus erfolgt über die Dachterrasse und Drehleiter-
Der erste Rettungsweg in den Geschossen unterhalb wird über eien Laubengang erdchlossen. Zu Revisionszwecken des begrünten Daches soll nun ein Dachausstieg im Laubengang vorgesehen werden. Dieser Dachausstieg liegt allerdings nur ca 1,50m entfernt von einem Fenster des darüberliegenden zurückgestzten Dachgeschosses.
Gibt es da ein Problem mit dem Brandüberschlag, oder kann man das vernachlässigen, da in einem LAubengang keine Brandlast vorliegt? Zählt da die 5m Regel ?
Vielen Dank