Guten Tag zusammen,
ich hätte da eine Frage:
Es geht um Öffnungen in Brandwänden.
Hierbei handelt es sich um ein Haus in einer denkmalgeschützten Altstadt in Bayern, Gebäudeklasse 2.
Das Haus steht an drei Seiten auf der Grundstücksgrenze, die Fensteröffnungen bestehen seit Jahrhunderten.
Hier wurden vor 5 Jahren neue Fenster mittels einer denkmalpflegerischen Erlaubnis eingebaut, es gab keine Auflagen bezüglich des Brandschutzes. Der Besitzer hat nun gewechselt, das Haus soll saniert werden, die Fenster, da sie erst fünf Jahre alt sind, sollen beibehalten werden.
Kann nun verlangt werden, dass die Fenster geschlossen bzw. mit Brandschutzverglasungen und weiteren Kompensationsmaßnahmen ausgestattet werden ?
Vielen Dank für die Hilfe.