Das Problem beim betreuten Wohnen ist meist, dass diese Gebäude eine abgeschlossenheits Bescheinigung haben.
D.h. es sind alles eigenständige Wohnungen mit ggf. Gruppenräumen zum Tagestreff.
Diese sind nach den Vorschriften als Wohnungen zu sehen.
Es wird hier auf BMA -Brandfrüherkennung- gesetzt und jede "Wohnung" wird als Sicherheitsraum für die Bewohner angesehen. In NRW F30 Wände + Rauchschutz selbstschließend (minimum).
Die Feuerwehr geht dann nur in den Raum rein der Brennt und rettet ggf. erstmal nur die Personen aus den angrenzenden Räumen und nicht mehr alle Personen direkt wegen einem Zimmerbrand.
Dazu sollten sie sich mal die Richtlinie und den Kommentar zu Pflege- und Betreuungseinrichtungen NRW durchlesen.