Ich habe ein Neubau der laut Bauantrag als Wohngemeinschaft für junge und alte Leute ausgewiesen ist. Jeder hat seinen Wohnbereich und es gibt einen gemeinsamen Aufenthaltsbereich.
Aus Platzgründen habe ich vom Flur zum Treppenraum eine T30 RS Schiebetüre geplant. Dies ist aber der Rettungsweg von zwei Wohnungen die über diesen TR flüchten.
Wenn es ein Sonderbau wäre ist dies nicht zulässig. Das das ganze aber unter die LBO fällt, ist meine Frage ob dies zulässig ist aus eurer Sicht.
Die Behörde kann sich mit dieser Lösung nicht anfreunden. Auf den Hinweis das es im Bereich LBO keine Vorschrift dafür gibt, hatte er keine Lösung.
Vielen Dank für Ratschläge
M.Schlicksupp