Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage:
Welcher Abstand ist einzuhalten zwischen:
- Container, 2 Geschossig, 4 Container a 2 Stück parallel zum Gebäude, Standzeit 1 Jahr keine Schlafnutzung
zu
- Bestandsgebäude mit Brandmeldeanlage aufgeschalten auf ständig besetzte Stelle, keine Brandwand (Fassade)zu Container, Gebäudeklasse 5 ?
Es kann ein Abstand von max. 3 m realisiert werden. Nach Recherche in BauO Bln §11 und §30 könnten auch 5 m verlangt werden.
Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr Dankbar.