Hallo esau7
danke für die rasche Antwort.
Teil 5 der Sonderbauverordnung in NRW ist die Garagenverordnung.
Zitat: "Geschlossene Mittel- und Großgaragen müssen maschinelle Abluftanlagen und so große und so verteilte Zuluftöffnungen haben, dass alle Bereiche der Garage ausreichend gelüftet werden. Bei nicht ausreichenden Zuluftöffnungen muss eine maschinelle Zuluftanlage vorhanden
sein."
"Die maschinellen Abluftanlagen sind so zu bemessen und zu betreiben, dass CO Halbstundenmittelwertvunter Berücksichtigung der regelmäßig zu erwartenden Verkehrsspitzen nicht mehr als 100 ppm beträgt. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Abluftanlage bei anderen Garagen (mit nicht geringem Zu- und Abgangsverkehr) mindestens 12 m3 Abluft in der Stunde je m2 Garagenutzfläche abführen kann."
Mehr Informationen kann man dort leider nicht finden!
Gruß