Hallo!
In den mir vorliegenden Brandschutzkonzepten wurde unter dem Punkt: "Abstimmungsgespräch mit der Bauaufsicht" folgender Hinweis vom Konzeptersteller vermerkt:
Brandschutztechnische Sanierungen sind gem. der Bauordnung
genehmigungsfreie Bauvorhaben. Ein Abstimmungsgespräch mit der Bauaufsicht fand gem. dem Honorarangebot nicht statt.
Über diese Formulierung bin ich etwas verwundert.
Die Vermerke sind erfolgt, obwohl in dem Konzept auf einige Abweichungen vom Baurecht hingewiesen wird.
Wer trägt hier die Verantwortung für das Konzept, wenn es mit der Baubehörde nicht abgestimmt wurde, weil der Auftraggeber es nicht beauftragt hat, der Sachverständige?
Übrigens das Konzept befindet sich bereits in der Umsetzung.
Gruß aus dem Norden