Hallo!
Habe einige Brandschutzkonzepte auf dem Tisch für einige Büro-und Verwaltungsgebäude (Baujahre 84-88) in Hamburg und Niedersachsen von einem externen Gutachter zur Prüfung vorgelegt bekommen.
Darin wird aufgeführt, dass die in den Fluren derzeit eingebauten Rauchschutztüren die brandschutzechnischen Anforderungen nicht erfüllen, weil:
- die Türen über kein Fallenschloss im Falz verfügen
- ein Türschloss im Türblatt fehlt, also kein Riegel bzw. Falle fehlen
- Kennzeichnungsschilder an den Türen fehlen.
Ansonsten ist der dichte Abschluss zur Rohdecke/Brandschutzdecke gegeben, die Türen sind dicht- und selbstschließend.
Dazu folgende Frage:
1. Müssen Rauchschutztüren immer ein Fallenschloss/Türschloss haben, obwohl sie dicht- und selbstschließend sind?
M. E. nicht, wenn die dichte selbstschließung gegeben ist.
Zumal Rauchschutztüren im Verlauf von notwendigen Fluren nicht abschließbar sein sollen, was üben mit dem Verzicht auf das Türschloss erreicht wird.
2. Besassen "alte" Rauchschutztüren schon immer Kennziechungsschilder?
Über kompente Antworten würde ich mich freuen.
Gruß aus dem Norden