Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Schule besteht eine raumabschließende Trockenbauwand F90, Dicke ca. 30cm, die zudem noch Tragwerk (Stahl ungeschützt Anford. >= F30) beinhaltet. Aus den Nebenräumen kommen 3 etwa armdicke Bündel elektrischer Leitungen und Datenleitungen.
Bei einer einzelnen Leitung hätte ich kein Problem. Aber gleich dicke Stränge. Das bringt eine Menge an Brandlasten.
ich habe gerade den Beitrag
>Wolfgang Cordier 16.08.10 20:12 "Leitung in Trockenbauwand"<
insbes.
>17.08.10 14:17 Koeppengelesen.
Ich bin der Meinung, dass die Formulierung in MLAR 3.2.1 nur für die Rettungswege gilt, also Trockenbauwände die Solche begrenzen.
Wie kann ich rechtssicher die Abtrennung der Kabel gegenüber dem Stahlkonstrukt verlangen oder ist das nicht notwendig?
Grüße und Dank