Hallo Diana,
dies liegt am grundsätzlich anderen Konzept (zur MBO) bezüglich der Ausgestaltung der Rettungswege und vor allem der Brandbeämpfung. Die MHHR geht immer von einer Brandbekämpfung aus dem Inneren des Gebäudes heraus aus, auch unterhalb der Hochhausgrenze.
In den Vorraum (!) (zum Sicherheitstreppenraum) darf kein Feueer und Rauch eindringen. Dies wäre bei der Brandbekämpfung einer direkt angrenzenden Nutzungseinheit aber durchaus vorstellbar und möglich.
Die Vorräume sind Bestandteil der vertikalen (!) Rettunsgwegsysteme, der notwendige Flur der horizontalen.
Hierzu heißt es in der Begründung zu Nr. 4.3.1 MHHR:
"Das Erfordernis eines notwendigen Flures zwischen Nutzungseinheit und den Vorräumen schließt aus, dass Ausgänge aus Nutzungseinheiten unmittelbar in Vorräume .... führen. Diese Reglung ist erforderlich, um das unmittelbare Eindringen von Feuer und Rauch aus einer Nutzungseinheit in die Vorräume oder notwendigen Treppenräume zu verhindern. Die notwendigen Flure sind wesentlicher Bestandteil der Sicherheitskaskade."
Gruß
C. Lammer