Jetzt bin ich irritiert. Ihre Anfrage zielte doch auf Bestuhlungspläne, oder?
Wie der Name Bestuhlungsplan schon sagt, kann man diese nur für Stühle erstellen. Die Abstände usw. sind im § 10 dargelegt.
Geht es Ihnen allerdings darum, zu ermitteln, wieviele Personen sich theoretisch im Raum aufhalten können, gilt:
1P/m? bei TischBESTUHLUNG (Also Tische mit Stühlen)
1P/m? in Ausstellungsräumen
2P/m? für alles andere, also auch Stehtische
Die Szenefläche muss so abgetrennt sein, dass diese nicht den Besuchern zugänglich ist. Sie können nicht mal eben einen x-beliebigen Teil des Raums als Szenefläche deklarieren, wenn da im Normalfall auch Besucher rumrennen oder diese auch als z.B. Tanzfläche nutzen können.
Am Rande ein kleiner Hinweis:
Wenn Sie totaler Laie sind, lassen Sie die Finger von solchen vorhaben. Am Ende stehen SIE in der Verantwortung, wenn etwas passiert. Für so etwas gibt es Fachleute.