Bundesland: Thüringen
Hallo Forum,
ich plane die Errichtung von Balkonanlagen an einem viergeschossigen Mehrfamilienhaus. Das Gebäude liegt mit einer Giebelseite an der Grundstücksgrenze, das Nachbargebäude ist direkt angebaut.Aufgrund der Lage der vorhandenen Fenster gerate ich mit einer der Balkonanlagen so nah an die Grundstücksgrenze, dass ich zur Verhinderung einer Brandausbreitung eine Wand errichten muß. Bei der vorliegenden Gebäudeklasse 4 ist anstelle einer Brandwand eine Wand als F60-BA+M zulässig = Wand hochfeuerhemmend unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung. Der Passus zusätzliche mechanische Beanspruchung ist nirgendwo erläutert.
Was bedeutet das für meine Konstruktion? Ist es ausreichend, die Konstruktion einfach aus Stahlbetonfertigteilen (Schaftwand, Stützen, Decke) zu errichten?