Autor: Sehr geehrter Herr Stinglwagner,
es kommt sehr selten vor, daß ein Gesetz/Verordnung so kurz, einfach und leicht lesbar wie die Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung ist. Ich kann nicht erkennen, wo es hier einen Interpretationsbedarf geben soll, bzw. wozu hier eine Kommentar dienen soll.
Bitte nennen Sie uns doch eine Textstelle die Fragen offen läßt.
Mfg
M. Huber
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