In NRW müssen die Treppenraumwände in Gebäuden mittlerer Höhe "in der Bauart von Brandwänden" ausgeführt werden.
Warum steht das so in der Bauordnung? Laut Kommentar hat der Gesetzgeber für diese Wände "Erleichterungen" vorgesehen. Hierzu gehören T30-RS (bzw. d) für Türen in den Wänden, die Wände müssen nicht 0,3m über Dach geführt werden usw.
Nun wurde vom Ministerium im Rahmen der Dienstbesprechungen 2011 auch festgelegt, dass ebenfalls die "inneren Ecken" bei Treppenraumwänden nicht ausgeführt werden müssen. Hier der Originalwortlaut:
§ 29 ff. BauO NRW
Öffnungen über Eck in einem Gebäude
Der Gesetzgeber hat in den § 29 bis 33 BauO NRW bewusst qualitativ unterschiedliche Anforderungen an Trennwände und Brandwände gestellt. An Brandwände (§ 33 BauO NRW) werden höhere Anforderungen gestellt als an Wände, die Nutzungseinheiten (Trennwände nach § 30 BauO NRW) trennen oder an Treppenraumwände,die ?lediglich? in der Bauart von Brandwänden hergestellt werden müssen (§ 37 BauO NRW). Infolgedessen ist § 33 Abs. 6 BauO NRW nicht auf Trennwände oder Treppenraumwände anzuwenden.
Zu dieser Sichtweise wird sicherlich jeder seine eigene Meinung haben...
P.S. Ich empfehle jedem in NRW, sich die aktuelle Dienstbesprechung über die Architektenkammer oder die Ingenieurkammer zu besorgen. Diesmal steht da sehr viel über Brandschutz drin!