Hallo Leute,
vielen Dank für die Antworten.
Ich habe das Beispiel bewußt etwas einfacher gewählt, um mir verschiedene Meinungen einzuholen.
Es sieht folgendermaßen aus:
Ich vertrete die Ansicht, wie es eben in der BayBO steht.
Alles was im Art. 2 Abs. 4 steht ist Vorhaben geringer Schwierigkeit - LOGO - da steht aber unter Punkt 1 auch EINSCHLIESSLICH EINFACHER ÄNDERUNGEN ANDERER BAULICHER ANLAGEN. Und damit ist lt. Kommentar (Koch/Farmers/Molodovsky) auch die einfache Änderung eines Sonderbaues gemeint. Ebenso wird das im Vollzugshinweis zur BayBO vertreten.
Als Beispiel ist hier ein Anbau eines Wintergartens an ein Hochhaus angeführt. Somit ist das "Bauvorhaben Wintergarten" KEIN Sonderbau sondern ein Vorhaben geringer Schwierigkeit (bzw. allerhöchstens mittlere).
HERR VONHOF:
Lt. Vollzugshinweis wird die Behörde das eben NICHT Überprüfen, sondern (ich zitiere) "Soweit die Zuordnung zu einer der drei Vorhabensarten nicht offensichtlich ist und sich nicht - ohne nähere Prüfung - aufdrängt, orientiert sich die Bauaufsichtsbehörde an den Angaben des Bauherrn."
So ist auch meine Erfahrung ...
HERR MÜLLER:
Bei ca. 60 Baueingaben (Jahr 2004; alleine BMW Dingolfing) tu ich mich schwer jedesmal eine Anfrage schriftlich zu stellen was f. ein Vorhaben wir haben.
Warum also das ganze Spektakel; man könnte den Weg des geringsten Aufwandes gehen und das Hirn daheim lassen und einfach immer Sonderbau ankreuzen (im Bauantrag).
Was ist die Folge bei immer "ankreuzen" Sonderbauten (Hirn daheim lassen)???
1.) --> Sicherheitsanlagenprüfverordnung (SprüfV)Pflicht
2.) --> Standsicherheitsnachweis; hoheitliche Prüfung oder Prüfingenieur
3.) --> Nachweis vorbeugender Brandschutz wie 2. oder SVBau
4.) --> Nach §14 (2) BauVorlV könnten zusätzliche Angeben verlangt werden (siehe dort)
5.) --> WEITERES ???!!!???
Was ist Folge aus 1. bis 5. ???
Mehr Kosten
Mehr Zeitaufwand
Mehr Planungsaufwand
Alles drei Jahre motzt ein SVBau (sicherheitstechn. Anlagen) wg. SprüfV rum.
WEITERES ???!!!???
Da wir (Achtung ist ein Industriewerk mit ca. 2 x 3 Kilometer Größe etwa 30 Jahr alt ; nicht nach IndBauRL) alleine in Dingolfing etwa 60 Baugenehmigungen im Jahr haben, ist es aus d. o. g. Gründen mehr als sinnvoll hier eine deutliche Unterscheidung zu treffen.
Aktuelles Beispiel:
Lagerhalle (alt) mit 25000qm --> eindeutig Sonderbau
Einbau einer Regalanlage mit ca. 1000qm Grundfläche, OK Lagergut 7,50m --> mittleres Vorhaben oder gering (eher nicht aber zumindest mittel)
Lösung 1: Antrag auch als Sonderbau --> Zusatzkosten ca. 10000? aus Folgen 1. - 5.
Lösung 2: Antrag als Vorhaben mittleres Vorhaben --> Einsparung von 10000?, Zeit und kein gemotze wegen SprüfV.
Bei durchschnittlich (Annahme) 3000? Zusatzkosten und das multipliziert mit 60 Baueingaben im Jahr sind das 180000? Einsparung (jetzt noch hochgerechnet auf alle Standorte in Deutschland ergibt das ... keine Ahnung ... aber mehr)
FOLGE: BMW hat wieder Geld gespart, kann noch bessere Autos bauen (geht das überhaupt noch???) und Rupi bekommt vielleicht mal ne Gehaltserhöhung.
War bißchen viel ...
Rupi