Es geht mir hier aber auch um die Verhältnismäßigkeit.
"Wir" haben hier zwei(!) mal im Jahr 10 Personen für jeweils eine(!) Stunde im Raum.
Wenn wir zum Beispiel folgende Konstellationen nehmen und vergleichen:
- Sanitärräume werden sich öfters als zwei mal im Jahr gereinigt.
=> Pech für die Putzkolonne, leider kein 2. RW
- Die "bügelnde Hausfrau" aus dem Beitrag von Herrn Sauter) wird sicher auch öfters als zwei mal im Jahr bügeln.
=> Leider auch Pech, kein 2. RW
- Eine Lüftungszentrale unter dem Dach oder im Keller; Anlage wird saniert; es arbeitet eine Vielzahl von Leuten über Tage oder gar Wochen dort.
=> Immer noch Pech, kein 2. RW
@mattes
Verehrter Herr Bußmann,
bei allem Respekt, aber ich habe (bundesweit) noch nie eine Versammlungssätte mit Toilettenanlagen, die einen 2. RW haben, gesehen. Einzige Ausnahme waren Fälle, wo man sich weitere Anlagen für angrenzende Bereiche sparen wollte und sich deshalb zwei Zugänge "geleistet" hat.
Es geht mir auch nicht um Formalimus, sondern um einee ganzheitliche Betrachtung und Abwägung der Rechtsgüter:
Wenn einigen Formustielnehrm einen 2. RW fordern, frage ich aber auch nach
- Belüftung (es sind werden Fenster noch eine RLT-Anlage vorhanden)
(Wie hoch wohl der CO2-Gehalt nach einer Stunde in den Räumen ist?)
- kein Tagslicht
- der Rauch bleibt auch drin
...
Gruß
C. Lammer