Hallo Diskutanten,
wir haben als Brandschutzdienststelle bei Berechnungen der Entrauchung nach DIN 18232-2 eine zeitlang akzeptiert, dass die raucharmen Schichten mit 3m berechnet wurden und die Zuluft über die Tore dann als sichergestellt galt, wenn die Feuerwehr die Tore nur auf 2m öffnet.
War nett gedacht, kann man aber getrost in die Tonne kloppen.
Die Feuerwehr kommt und öffnet die Tore i.d.R. komplett. Und so ist die raucharme Schicht mit Torhöhe +1m anzusetzen, wenn die Toröffnung nicht automatisch auf die zulässige Höhe erfolgt.
Die Erfahrung hierzu ist, dass der Bauherr dann lieber mehr RWA in Kauf nimmt als eine automatísche Zuluft einbaut.
Grundsätzlich möchte ich auch vermeiden, dass Einsparungen für den Bauherrn auf Kosten der Feuerwehr-Einsatzkräfte erfolgen.
Ich gebe zu, dass ich als Behördenvertreter nicht abschätzen kann, inwieweit die raucharme Schicht zerfällt, wenn die Toröffnungen in der Rauchschicht liegen. Mit Simulationen hats bei mir auch noch keiner nachgewiesen. Dann tu ich mich schwer, Einzelanforderungen von technischen Richtlinien nach Gutdünken zur Seite zu schieben, wenn nicht ein gleichwertiger Nachweis geführt wird.
Gruß
Matthias Bußmann