Hallo Zusammen,
ich habe eine Anfrage eines Eigentümers vorliegen, welcher die Laubengänge seines Wohngebäudes schließen möchte.
Es handelt sich um ein 5-geschossiges Gebäude, mittiger Treppenraum, rechts und links Laubengänge, daran angeschlossen die Wohnungen.
Die Wohnungswände an den Laubengängen besitzen neben den Zugangstüren auch Fenster ohne Anforderungen mit einer Brüstungshöhe von ca. 1m.
Neben der Variante des vollständigen Schließens der Laubengänge (durch Verglasung) kommt auch noch der Vorschlag, Teilbereiche offen zu lassen um so eine Belüftung und Rauchableitung sicherzustellen.
Das Thema Wärmestrahlung aus den Fenstern ist damit nicht geklärt, ist aber auch bei offenen Laubengängen vorhanden.
Habt ihr eine solche Situation schon einmal behandelt, bzw. wie würdet ihr damit umgehen.
Wo ist das für und wieder?
Gruß
Wolfgang Cordier