N e i n - Hessen ist eindeutig, siehe § 27 (11) : Bw an oder auf Nachbargrenzen dürfen nur mit nichtbrennbaren Baustoffen bekleidet werden.
Zusatz: die F 30/F90 Brandersatzwände (Tabelle Anhang 1 Fußnote 7) sind Systeme nach DIN 4102 - 4 Tabelle ... oder geprüfte Systeme nach Zulassung.
Das zusätzliche aufbringen brennbarer Baustoffe läßt die Erlaubnis nach DIN oder Zulassung erlöschen. Die vorhandenen Baustoffe könnten eine geringere Brandwiderstandsleistung haben als geprüft.
Warum machen Sie sich das Leben schwer: Brandwände sind heilig ! Nichtbrennbar bekleiden oder lassen.
Wenn es bei Ihnen in der Nähe wieder mal brennt: gehen Sie mal "gucken" wie schnell ein Brand beim Nachbarn ist, das ist immer wieder eine furchtbare Erfahrung, wie es durchläuft. "Nur" 90 % der Brandwandköpfe sind falsch ausgebildet, wenn der Brand der Bekleidung dazu kommt, brennt der Nachbar mit. Haftpflichtfall für Planer und Errichter, kein Brandkassenfall ! Spart uns allen die Kosten ! mfg Schächer