Zwei Industriebauten (Abstand >10m) die jeweils einen eigenen Brandabschnitt bzw. Brandbekämpfungsabschnitt bilden sollen über eine geschlossene Verbindung verbunden werden.
In der Verbindung befinden sich kaum Brandlasten.
Wie kann ich ingenieurmäßige Erleichterungen wie z.B. nur Rauchschutztür, RWA, T30 begründen.
Es geht mir um allgemeine theoretische Diskussion die nicht an DIN 18230, MIndBauRl oder LBO angelehnt werden sollten.
Vielleicht gibt es ja auch bestehende Beispiele.
Über jede Info/Hinweis/Überlegung würde ich mich freuen.