Ich hole das Thema mal aus der Versenkung, da ich derzeit ebenfalls über einem wettergeschützten Laubengang brüte..
Folgende Planung:
bestehende Wohnanlage aus 6 aneinandergereihten MFH (EG+2) zu einem langgezogenen Baukörper (Gesamtlänge 120m)
Auf dem Bestandsbau soll ein 4. und 5. OG aufgestockt werden
Gebäudeklasse nach Abschluss: 5 (Bayern)
reines Wohngebäude
Von den bestehenden Treppenräumen soll nur jedes 2. nach oben erweitert werden. Die horizontale Erschließung erfolgt dann für alle neuen Wohnungen über außenliegende Laubengänge.
Länge der Laubengänge ca. 120m, Breite ca. 1,80m
Mit Ausnahme der endständigen Wohnungen stehen für alle Wohnungen zwei Fluchtrichtungen zu mind. 2 notw. Treppenräumen zur Verfügung. Die endständigen Wohnungen müssen nur am eigenen Bereich vorbei, bis sie am 1. Treppenraum sind.
Beide Rettungswege führen über die Laubengänge, eine Anleiterung ist nicht möglich.
Zwischen den Wohnungen und dem Laubengang sind neben den Eingangstüren auch Küchen-/Bad-Fenster (BRH 1,60m) geplant.
Der Bauherr möchte den Laubengang jetzt vor Regen und Schnee schützen.
Der Architekt schlägt eine raumhohe Verglasung mit 1m breiten Elementen (F0) vor; zur Belüftung und Entrauchung soll jedes 3. Element als Lamellenfenster ausgeführt werden.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, welche Entrauchungsöffnungen braucht es, damit man noch von einem Laubengang ("offener Gang vor der Außenwand" gem. Art. 34(5) BayBO) reden kann?
Und wie kann ich mit ausreichender Sicherheit davon ausgehen, dass mir der Laubengang nicht total verraucht, wenn es in einer angrenzenden Küche brennt?
Erster Ansatz war,
a) mehr offene Fläche, z. B. die von esau7 beschriebene Öffnung über die ganze Länge, oder
b) Sicherung der Öffnungen zu den Wohnungen mit VDS-Türen und selbstschließende F/G 30-Fenster
a) gefällt dem Archi natürlich nicht, b) aus Kostengründen sicher dem Bauherrn nicht
Was mich noch ein bisschen zögern lässt, einfach auf a) oder b) zu pochen ist,
dass ich auch bei einem "echten" notwendigen Flur aufgrund der nicht selbstschließenden D-Türen mit einer (bauordnungsrechtlich zulässigen) vollständigen Verrauchung ausgehen muss/kann
-ist "mein" Laubengang mit immerhin ca. 30% Lamellenfenster demgegenüber nicht doch besser und damit evtl. ausreichend?
(verdammte D-Türen...)
Ich freue mich über Meinungen,
Felix