Hallo,
wer kennt sich mit den Prüffristen für trockene Steigleitungen aus.
Steigleitung wird in Berlin in einem Bürogebäude im Rahmen von Umbaumaßnahmen durch den Bersteller des Brandschutznachweises gefordert. (Ohne Feuerwehrfläche).
Es geht um die Prüfung nach Errichtung ? Erstprüfung. Ist diese Prüfung durch einen Sachkundigen oder durch einen Sachverständigen auszuführen?
Vielen Dank