Hallo Kollegen,
ergänzend zu der Antwort von Herrn Nützl folgendes:
In allen Bauordnungen werden an die zu verwendenden Bauprodukte Anforderungen an den Nachweis ihrer Verwendabrkeit gestellt (Bauregelliste, ABZ, ABP oder ZiE). Ohne diese Nachweise dürfen Bauprodukte nicht eingebaut werden. Und das hat nichts mit der Behörde bzw. dem Nachweis gegenüber dieser zu tun.
Wer sich hieran nicht hält, verstößt gegen die Bauordnung und wird im Schadensfall die Verantwortung nicht mehr los! Ich weiss, dass viele Planer und sogenannte Fachfirmen sich hierum nicht kümmern oder verlassen sich jeweils auf den anderen, weil sie teilweise anscheinend nicht mal wissen, was Verwendbarkeitsnachweise sind, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und eigentlich behaupten beide Gruppen von sich, sie seien Fachleute und versuchen, sich dieses "Fach-"wissen auch gut bezahlen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer