Guten Tag Brandschutzfachplaner,
ich bin seit kurzem für mein Praktikumssemester in einem Brandschutz-Ingenieursbüro in Österreich beschäftigt und wurde heute morgen mit einer Frage konfrontiert, die ich trotz intensiver Recherche nicht beantworten kann.
Es geht darum, dass der Architekt in seiner Planung gerne die Überströmöffnungen eines druckbelüfteten Raumes in ein Treppenhaus legen will, um die Abströmöffnung des selbigen zu nutzen um keine neuen Kanäle verlegen zu müssen.
Der druckbelüftete Raum dient als sogenannter "gesicherter Fluchtweg", also eine große Schleuse, um Fluchtwegslängen einzuhalten und liegt an keiner Aussenwand in einem mittleren Geschoss, was Kanäle ansonsten unausweichlich machen würde.
Also ich persönlich denke, dass es keine Probleme damit geben dürfte, da der Raum ja überdruckbelüftet ist um den Rauch auch bei geöffneter Tür aus dem Raum zu halten, ergo kein Rauch ins Treppenhaus gedrückt werden dürfte.
Da ich aber keinerlei Gesetzestexte, Normen oder dergleiche gefunden hab, wäre ich über Hinweise dankbar!
MfG Christoph Wislicenus