Sehr geehrte Damen und Herren,
§11 Abs.1 Pkt1 GaStellV Bay beschreibt die Anforderungen an Verbindungen zu Fluren usw., die nicht nur der Garagenbenutzung dienen.
Gilt ein Raum "Parkleittechnik" der zum Betrieb der Garage notwendig ist und von solch einem Flur oder Treppe begangen wird, dann als nur zur Garagenbenutzung oder eben nicht nur zur Garagenbenutzung.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sven Franke