Guten Tag,
das ist mein erster Eintrag, habe mich erst heute dem Forum angeschlossen.Ich habe eine algemeine Frage zu Treppenräumen in der GK5.
Wie würdet Ihr feuerbeständig abgekapselten Lagerräumen unterhalb eines aufgehenden Treppenlaufes innerhalb eines notwendigen Treppenraumes einschätzen?
Meiner Meinung nach, sind solche Lagerräume nur zulässig, wenn die Wand des Lagerraumes in Qualität einer Brandwand ist und der darüberliegende aufgehende Treppenlauf eine feuerbeständige Stahlbetontreppe bzw. Fertigteil ist und die Anschlüße feuerbeständig ausgeführt werden können. In der untersten Ebene des notwendigen Treppenraum würde man somit die Wand, in Bauart einer Brandwand, versetzten.
Wenn man eine Trockenbauwand mit den Eigenschaften F90-A verwendet (ohne mechanische Beanspruchung), dürfte der Lagerraum nur für nichtbrennbare Materialien genutzt werden.
Weitere Einschätzungen würden mich sehr interessieren.