Hallo Herr Starzyk,
Sprinkleranlage und BMA haben keinen Einfluss auf die Errichtung der Brandwand, denn die Brandwand ist ja immer das letzte Mittel zur Behinderung der Brandausbreitung.
Wie wäre es denn im Übrigen mit einer "abgeklappten" Brandwand, also einer Brandwand im Bürobereich und einem F90-A-Dach auf dem Bürogebäude, wie es die VdS-Richtlinie vorsieht. Ist meistens die einfachste Lösung.
Eine Zustimmung im Einzelfall kenne ich eigentlich nur für Bauprodukte, nicht aber für Bauarten. Daher: Abweichungsantrag, allerdings in Verbindung mit dem Brandschutzkonzept.
Gruß
Alexander Vonhof