Hallo Herr Blümel,
wer wird denn gleich mit der Tür ins Haus fallen? :)
Die Frage ging nach einem Terrassenbelag. Armdicke Kabel über eine Brandwand sind doch noch mal eine andere Qualität.
Aber der Aufbau von Photovoltaikanlagen ist zulässig. Genauso wie andere Technikaufbauten auf Dächern (z.B. Lüftung). Hier ist auch keine Bekiesung vorgeschrieben.
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Zu harten Bedachungen:
Ein "tolles" Beispiel aus NRW:
- Dächer von Anbauten müssen von oben UND unten F90 sein. Die Dacheindeckung ist gegen ein Entflammen von oben mit Kies oder Gehwegplatten zu schützen. Somit ist theoretisch keine einzige Dachterrasse mit Holzebelag mehr möglich. Was wird gebaut?
1) Betondach
2) Dämmung (A) mit Dampfsperre (B)
3) Dacheindeckung (B)
4) Kies / Gehwegplatten
5) Holzebelag
Jetzt soll mir einer den Sinn erklären. Hier gilt der Holzbelag laut den Bauaufsichtsämtern nicht mehr als Dacheindeckung sondern als "Ausbau", an den keine Anforderungen gestellt werden. Sinnig!?
Auf einem bituminösen Dach baut ein Privatmann sich eine Dachterrasse ohne Holz. Über mechanische Beanspruchung der Bitumenbahnen denkt er nicht nach. Auf der Dachterrasse stehen nun Gartenstühle, ein Tisch usw.
Ist die Bedachung jetzt nicht mehr hart nur weil Brandlasten aus Kunststoff auf dem Dach stehen?
Ein Privatmann baut einer brennbare Markise über seine Dachterrasse, die in das bituminöse Dach hereinragt. Im Brandfall würde die Markise durch Flugfeuer entzündet und auf das Dach fallen.... Zulässig? Ich denke ja.
Jetzt baut Herr Schlicksupp über ein Dach mit harter Bedachung einen Hartholzbelag. DAS ist jetzt auf einmal gefährlich?
Wie Herr Blümels schon sagte, manchmal nicht fragen und einfach nach dem Sinn/Schutzziel vorgehen.