Gleich 2 Fragen zur IndBau-Geschossigkeit !
1.)Entrauchung >>
Bei folgendem Fall sieht es der Brandschutzprüfer anders als ich:
Bestehender erdgeschossiger IndBau = fb = ca. 1400 m? BGF, der nun eine
ca. 600 m? offene Galerie erhält - alles ein Raum.
Ich habe den Entrauchungsnachweis (Tabelle 1) mit den vorhandenen Öffnungen geführt = 12 m? Abluft am First und ca. 20 m? Tor/Tür-Zuluft,
also insgesamt 32 m? > 28 m? = 2 %.
Der Prüfer argumentiert jedoch - die Galeriefläche sei zu addieren =
2000 m? und die Entrauchung nach DIN.... etc. mit 2,5 m raucharmer Schicht nachzuweisen.
Wie ist Ihre Meinung dazu ?
2.) Grosses Deckenloch - ständig offen >>
2-geschossiger IndBau = fb = 2400 m? BGF mit 3oo m? EG-Deckenloch,
satte Lagerung >> Nachweis Abschnitt 6 geplant.
Wie schaut der richtige, bzw. sinnvolle Ansatz aus:
a)
Infolge der Geschossverbindung die Fläche zu verdoppeln, also BGF =
4800 m? mit allen Konsequenzen, oder
b)
Definition der Brandabschnittsfläche doch nur 2400 m? - jedoch entsprechende Kompensation, oder
c) ......?
Für Tipps vielen Dank im voraus
Erich Sauter