Hallo Feuerpfeil,
meines Erachtens nein, da die Abstandsflächen nicht eingehalten werden.
In NRW - zunmindest da ;-)) - bezieht sich der Begriff "freistehend" auf das BauGB bzw. auf den Bebauungsplan. Gebäude, die in "offener Bauweise" erstellt worden sind bzw. werden sollen, können als "freistehend" betrachtet werden.
Gruß
C. L.