Bitte lesen Sie doch einmal die anderen Vorschriften.
Die Bauordnung definiert ausschließlich Gebäudelängen bis zur Brandwand. Die VkVO definiert die Summe der Fläche der Verkaufsräume, also die Grundfläche der Räume usw.
Die BGF steht übrigens nicht mehr in der 2011 veröffentlichten Richtlinie für Betreuungseinrichtungen. Bei der Brandabschnittberechung kommt es im Allgemeinen auch nicht auf einen Quadratmeter an. Soweit nicht explizit etwas anderen gefordert ist, kann man diese auch über den Grundriss durch Abmessen ermitteln.
Im Übrigen sind Brandabschnitte durch Brandwände und nicht durch "Wände in der Bauart einer Brandwand zu unterteilen". Und wenn Sie die Wände geschossweise versetzen, sind besondere Maßnahmen gegen eine geschoss- und brandabschnittsübergreifende Brandausbreitung zu ergreifen.
Wenn Sie eine Brandabschnittsgröße festlegen, dann generell für das gesamte Gebäude. Sie können nicht sagen, dass Sie unten 1600, in der Mitte 2000 und vielleicht im 3. OG Industriebau mit 4000 m? bauen.
Aber seien Sie mir nicht böse. Sie schreiben doch eine Diplomarbeit. Sollte man dort nicht zunächst einmal selber recherchieren, dann mit Kommilitonen sprechen und dann mit dem Betreuer reden, anstatt sich die erforderlichen Angaben in einem Forum zusammen zu suchen und durch eine Vielzahl von Anfragen zu ein und demselben "Bauvorhaben" vorgeben zu lassen? In der jetzigen Zeit sollte man doch keinen "zu Guttenberg" machen...