ich würde dem Bauherrn einen Aktenvermerk schreiben und die Betten / Personenfrage vorgeben :
1 m oder bis 1,20 m Einzelbett,
breiter 1,20 m Doppelbett,
ausgezählt, Hinweis auf die 60 Personengrenze und er soll es gegenzeichnen.
Wenn er damit n i c h t einig ist, soll er als betreiber mit Stempel und Unterschrift schreiben, wie er es sieht :
Einzelbett bis 1,40 m, Doppelbett ...
ergibt eine Gesamtzahl von ...
Und das kann man in sein BSK aufnehmen: nach Angaben des Betreibers werden Betten bis 1,60 m Breite n u r als Einzelbett genutzt. ... um die Zahl auf unter 60 Betten zu begrenzen.
Ein Hotel ist ab 12 (Hessen 30) Betten ein Sonderbau. Dann kann die prüfende Behörde auch bei unter 60 Betten anordnen, daß ... zu veranlassen ist.
Hinweis: die Rauchschutztüren am Gastzimmer sind schlecht, weil man keine Schließautomaten draufschrauben kann und sie bei über 200° zu Bruch gehen. Alle Zimmer mit vollwandigen, dicht- und selbstschließenden Türen versehen, alle mit Rauchwarnmeldern auf BAM aufschalten daß man das Sirenengeheul in allen Zimmern hört, ist billiger und viel besser. Wir machen die andren RS Türen auch als T 30 RS udn Ruhe ist. mfg Schächer