In einer Schule gibt es in jeder Etage 1 ? 2 Reinigungsmittelräume.
In diesen Reinigungsmittelräumen werden alle Reinigungsmittel für die alltägliche Reinigung aufbewahrt. Lt. Reinigungsfirma werden keine schnell entzündlichen Reinigungsmittel verwendet, lt. Bauherr sind aber solche Mittel immer noch zugelassen.
Es gibt bzgl. der Brandschutzanforderung an die Trennwände von diesen Räumen unterschiedliche Meinungen. Da lt. BayBo Trennwände zum Abschluss von Räumen
mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr in F90 (fb) ausgeführt werden müssen, stellt sich die Frage:
´Sind aufgrund der Reinigungsmittel tatsächlich die
Trennwände und deren Öffnungsschottungen in F90
auszuführen?´