Hallo Frau Ludwig.
Zuerst mal eine prinzipielle Antwort:
Vorschlag: Orientieren Sie sich daran, ob die Feuerwehr bei der geplanten Situation mit ihren Strahlrohren eine wirksame Riegelstellung aufbauen kann. Die Brandschutzanforderungen an Dächer von Gebäudeteilen, welche an aufgehende Fassaden mit Fenster- und Türöffnungen angrenzen, basieren auf dieser Problemstellung. Wenn sich die Feuerwehrleute neben die TG stellen können oder auf die TG stellen können und "weit genug spritzen" können, dann sehe ich kein Problem.
Trotzdem ist natürlich jeder Meter Abstand besser als jeder Meter weniger.
Wie würden Sie die Situation sehen, wenn offene Stellplätze unterhalb von einem auf Stützen stehenden Gebäude wären? Sicherlich eine alltägliche Situation. Hier schlagen die Flammen von einem brennenden PKW direkt an der Fassade nach oben. Auch hier soll die Feuerwehr den Flammüberschlag durch eine Riegelstellung verhindern. Daraus leite ich ab, dass Ihre "Ermessensfrage" mit JA zu beantworten ist. Diese Situation würde ich aber nicht zulassen, wenn dabei der notw. Treppenraum gefährdet wäre; also wieder eine Ermessensfrage.
Jetzt die auf Ihr BV abgestimmte Antwort bzw Rückfrage:
Was meinen Sie mit Eingangsportal? Ist das ein Ausgang aus einem notw. Flur oder notw. Treppenraum?
Dann müssen Sie bewerten, ob das Gebäude trotzdem sicher verlassen werden kann. Wieder eine Ermessenfrage.
Der vorstehende Text ist, wie immer in diesem Forum, nur eine persönliche Sichtweise.
Freundliche Grüße, Holger Nolte