Ich weiß nicht wie das in Bayern ist, aber in NRW dürfen über Brandwände keine brennbaren Materialien geführt werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, das Feuer nicht übertragen wird.
Im Falle einer nachträglichen Installation einer Photovoltaikanlage auf einem Dach mit 2 Brandabschnitten hatte der Anlagenbauer beide Flächen mit entsprechenden Leitungen miteinander verbunden und diese einfach mal locker über die Brandwand hinweg geführt.
Das ganze musste dann recht aufwendig nachträglich geschottet werden.