Die Beurteilung der geplanten Ausführung fordert sicherlich noch konkretere Angaben als bisher vorhanden.
Leichtentflammbare Baustoffe sind natürlich grundsätzlich bei keinem Bauvorhaben zulässig, brennbare (normalentflammbare) sicherlich diskusionsfähig.
Da aufgrund des Feuerwiderstandes der Außenwände und der nicht vorhandenen Fenster (somit auch keine Rettungsfenster), ein Brandüberschlag auf höherliegende Geschosse ausgeschlossen ist, könnte die geplante Ausführung sicherlich eine Chance auf eine Abweichung der geltenden Regeln haben.
Einen gewissen Abstand (Trümmerschatten) hält die Feuerwehr bei Löscharbeiten natürlich immer ein, die Holzfassade wird nach meiner Erfahrung sicherlich nicht extrem großflächig abfallen.
Gruß
Hannes