bei fehlendem Nachweis von Bestands-Brandschutztüren (fehlende "Plakette") kommt immer rasch der Ruf nach Austausch der Türen.
Mir ist aufgefallen, dass bei anderen Bauteilen (Abschottungen, Wand-/Schachtqualitäten (insb. Trockenbau), Systemböden etc.) die Kollegen wesentlich bereiter sind erst einmal eine ordnungsgemäße Ausführung zu unterstellen - auch wenn auch dort jeglicher formelle Nachweis fehlt.
Nur was nützt mir ein Türaustausch, wenn die GK-Wand in der die Türe sitzt unbekannter Qualität ist?
Formal kann ich damit auch eine neue Türe nicht wirklich AbZ-konform einbauen...
Und im Extremfall hat - ähnlich einer vollwandigen - schließlich auch eine nicht-F30-Stahlblechtüre gewisse Restqualitäten bezügl. des Raumabschlusses.
Warum diese radikale Herangehensweise ausgerechnet bei Türen?
Stefan Blümel