Zur Aufklärung aus der Holzbau-Ecke:
Es gibt ein Prüfzeugnis für eine Brandwand in REI-M 90 nach DIN EN 13501-2 (entspricht F 90-BA+M bzw. K2-60 nach M-HFHHolzR) von der MPA Braunschweig. email an zeitter@wagner-zeitter.de, dann kann ich das zumailen.
@Werner Müller: K2-60 nach M-HFHHolzR ist nicht identisch mit F 60-BA!!! Konstruktionen, die K2-60 können, liegen im Brandversuch etwa bei F-90 bis F 110 und haben extrem konservative Eigenschaften. Die M-HFHHolzR wurde für die Holzbauanwendung in GK4 eingeführt und wird derzeit überarbeitet (dann auch viel leichter anwendbar).
Zum Bauprojekt: Innere Brandwand nach 40 m heißt Brandwand und nicht Gebäudeabschlusswand. Eine Doppelwand F30-F90-F30 ist zwar zulässig, aber vermutlich zu teuer. Als innere Brandwand würde ich eine saubere F 90-BA+M-Konstruktion planen, die auch den mechanischen Widerstand hat (siehe Prüfzeugnis). Wichtig ist, dass auch in der Fassade und dem Dach keine Brandübertragung über "Nebenbauteile" erfolgt. Die Aussteifung der Wand muss gegeben sein, dafür genügt aber die F 30-Decke und ein F 30-Dach, das zwar in der GK 3 nur B2 sein muss, aber i.d.R. ohne Mehraufwand als F 30-Konstruktion nachweisbar ist.
PS: Hoffentlich ist in der Brandwand keine Tür und kein Durchdringungs-Schott vorgesehen. Es gibt keine Brandschutz-Produkte, deren Zulassungen den Einbau in eine Holzbauwand ohne weiteres erlauben. Da muss dann immer sauber konstruiert und offen mit den Behörden und Prüfsachverständigen kommuniziert werden. Eine ZiE ist häufig die Folge aber nicht dramatisch.
Gruß
Helmut Zeitter