Hallo!
Nach meinen Wissens ist es erlaubt, das eine Brandwand oder Komplextrennwand ab einem Unterschied von 2m nicht mehr einen Überstand benötigt. Das wurde von dem Gast schon richtig erläutert.
Die Begründung liegt darin, dass davon ausgegangen werden kann, dass bei einem Brand die Wärmestrahlung recht schnell abnimmt. Dies ergab ein Versuch in den siebziger Jahren des 20 Jahrhnderts.
Die Isothermen, die allerdings aus einem Fenster dringen, nehmen mit zu nehmender Höhe, gerechnet vom Austrittsort an, relativ schnell an Wärmestrahlung ab.
Bei einem Brand wird das brennende Gebäude ja eh zerstört ist und das Dach in das Gebäude einfallen wird und die Brandwand verhindert dann immer noch die Brandausbreitung auf ein benachbartes Gebäude, das sie das Feuer immer noch im brennden Gebäude beläßt. Ein Überschlag des Feuers ist nicht möglich, da das benachbarte Gebäude ja mindestens 2m kleiner ist als das Brennende.
Anders herum, wenn das kleine Gebäude brennt, existiert ein Überstand von mindestens 2m.
Gruß Alexander