Lösungen zu diesen und weiteren aus dem Arbeisschutzrecht heraus zu beachtenden Planungsvoraussetzungen bieten die Unfallkassen der Länder an.
Insbesondere zu beachten (oder um Haftungsansprüche auszuschließen andereweitig sicherzustellen) ist die GUV-I 8554 "Sicherheit im Feuerwehrhaus - Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben"
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8554.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Michel
www.bvob.de