Ich denke es geht um Dachterrassen auf Gebäuden bis Gebäudeklasse 4. Das System ist für Balkone bzw. Terrassen gedacht, die sich direkt über Räumen befinden. Das heißt, Dachterrassen auf dem Dach bzw. auch mit angrenzendem Wohnraum wie z.B. bei einem Penthouse.
Wo sind denn diese Fragen geregelt? In den Bauordnungen der Länder?
Mit besten Grüßen!
Peter Horn