Hallo Fachplaner,
mir stellt sich folgende Frage: Ein Freund möchte sich in München einen Dachgeschossrohling samt darunter liegender Wohnung kaufen. Er hat diese erstaunlich günstig angeboten bekommen und möchte es eigentlich kaufen. Nun bat er mich als Architekturstudenten Ihm bei der Beplanung zu unterstützen.
Doch bevor der nette Teil der Planung beginnt, versuche ich die Grundlagen zu ermitteln und gelange mehr und mehr zu der Erkenntnis, daß Ich Ihm abraten sollte:
Die Situation ist folgende:
Angeboten wird in einem Anfang der 50er Jahre errichteten Mehrfamilienhaus (Zeilenbau, 4 Geschosse plus Dachgeschoss (eine Seite war schon immer als Wohnung ausgebaut)) eine kleine Wohneinheit, eine Kammer und ein Speicher (Bezeichnungen laut Grundbucheintrag) von 50, 8 und 50 m2.
Ziel ist es, diese neben- und übereinander gelegenen Einheiten miteinander zu verbinden und eine Maissonettewohnung daraus zu machen.
Die Treppen sind aus Beton, es gibt Fenster nach aussen, aber nur sehr einfache Wohnungseingangstüren.
Frage nun:
Ich gehe davon aus, daß eine Entrauchungsklappe über dem Treppenraum angebracht werden muss. Aber müssen auch alle Wohnungseigentümerparteien des Hauses selbstschliessende F30-Wohnungseingangstüren bekommen?
Abgesehen von den Kosten würde dieser Massnahme mit sicherheit keine der anderen Parteien zustimmen.
Oder ist das gar nicht obligatorisch, da Bestandsschutz gilt (glaube ich nicht, da Umnutzung), oder auch eine weitere Wohnung im 5. OG ist, oder nur EINE Maissonnettewohnung entsteht und somit keine neue Wohnung, oder...
Ich wäre sehr dankbar für Unterstützung...
Viele Grüsse,
Florian