Weil die Brandübertragung vom 1. Teil des Dachgeschosses von unten nach oben zum 2. Teil des Dachgeschosses verhindert werden muss.
Zudem haben wir hier ja einen Fußboden, und der muss immer die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit im Gebäude haben.
Außnahme hierfür hat nur der Fußboden zum Keller, denn der muss Feuerwiderstandsfähiger sein, da dort mit größeren Brandlasten auf engem Raum zu rechnen ist.