Hallo,
ASR 7/4 ist nicht mehr aktuell, BGR 216 auch nicht so wirklich.
Besser: ASR A3.4/3 macht Angaben zu erforderlichen Mindestleuchtdichten der Kennzeichnungen am Ort der Anwendung. Je nach vorhandener Anregungsbeleuchtung muss eine entsprechende Leuchtdichte gewählt werden.
Vernünftige Katalog-Ware (kein China-Schrott !!) reicht für normale
Arbeitsplätze in 95 % der Fälle aus.
Geeignet sind Halogen-, Leuchtstoff-, Energiesparlampen, Tageslicht, Xenon-Licht (ausser Rot- und Gelblicht), ansonsten beim Hersteller fragen.
Vorteil: Die Schilder tun auch noch nach 15 Jahren, dem 12. Besitzer-Wechsel und praktisch ohne Wartung ihren Dienst, im Gegensatz zu ca. 70 % der in D eingebauten Rettungszeichenleuchten.
Erkennungsweiten: 1 cm Schilderhöhe = 1m Erkennungsweite.
Ausführliche Informationen dazu finden sich auf permalight.com,
am besten dort die Fachleute fragen
Frühsommerliche Grüße