Hallo Mattes,
1) "Regelbau" bzw. "für den größten Teil des Wohnungs- und Bürobaus":
Das ist eine immer wieder gemachte Behauptung, für die es eigentlich keine Grundlage gibt.
2) Zum Aufzug: Hier im Forum herrschen (ganz grundsätzlich) zwei gegensätzliche Auffassungen, ob bei geschossverbindenen Aufzügen eine "Vorsatztür" erforderlich ist oder nicht. Meine Meinung (auch schon 100x hier kundgetan): Nicht erforderlich, wenn Fahrschachttüren entsprechend DIN 18090 etc. ausgeblidet sind.
(aber wird aus anderen Gründen sowieso gebaut).
3) "Weitergehende Anforderungen": Nur soviel: In Bayern wird unterhalb der Sonderbauschwelle (und die liegt ziemlich hoch), der GK 5 und (warum auch immer) bei Garagen gar nichts mehr (präventiv) geprüft.
Insofern stehe ich auf dem Standpunkt, dass aus der Bauordnung auch für den "einfachen" Architekten (das soll jetzt nicht herabwürdigend klingen) all das herauslesbar sein muss, was für ihn nicht ist. Sicher - Grenzfälle mag es geben - aber im Großen und Ganzen sollte dies funktionieren.
4) "am Formalismus festklammern": Ja sicher. Sorry, aber nochmals: Es gibt durchaus "Schwächen" in den öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Diese sind jedoch durchaus bewußt und müssen durch vorauseilenden Gehorsam des Brandschutzplaners oder Prüfers nicht wettgemacht werden.
5) Zur "Menschlichkeit": Im Gegensatz zu einer Behörde sind Brandschutzplaner auch ihrem Bauherrn gegenüber verpflichtet, wirtschaftlich zu planen und eben nicht Maßnahmen zu fordern, die vielleicht einem Bauchgefühl entsprechen...
Zu zu guter Letzt: Bitte lies Dir in meinem o.g. Post den letzen Absatz nochmals durch - das sind Probleme, mit denen man als Behördenvertreter üblicherweise in seinem Berufsleben nie konfrontiert wird...in abgeschwächter Form bei einem Zivilprozeß (wo es "nur" um Mängel geht) ist das in deutschen Gerichtssälen ein Trauerspiel...
Gruß
Werner Müller