Sehr geehrter Herr Merkl,
die Frage nach dem Begriff "einzelnes/mehrere Gebäude" stellt sich oft auch für Architekten bzgl. der Honorierung. Hier aus einem Kommentar Auszüge (http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/servicedb/00034-honpar22.02.pdf):
"...schwieriger kann sich die Feststellung hinsichtlich des Vorliegens mehrerer Gebäude darstellen.Unzweifelhaft ist dieses Kriterium erfüllt, wenn zwischen den Gebäuden eine räumliche Trennung bestehtund jedes Gebäude für sich eine ?bauliche Eigenständigkeit? aufweist. Jedoch auch bei fehlender räumlicher Trennung kann es sich um mehrere Gebäude handeln, soweit in konstruktiver und funktionellerHinsicht die Einzelobjekte ihre Selbständigkeit als bauliche Einheit wahren. Für die Bewertung dieser Fragebedarf es einer konkreten Betrachtung im Einzelfall. Indizien / Kriterien können dabei sein:-Trennung durch Brandschutzwände-gemeinsame / getrennte Treppenanlagen, Bauteile, Versorgungsanlagen, sanitäre Einrichtungen etc.-Verbindungsgänge, Durchgänge und verbindende Überdachungen-gleiche oder unterschiedliche Nutzung / Funktion.Die Grundbuchsituation ist in der Regel ein wenig aussagekräftiges Indiz, da das Grundbuch grundstücksbezogen und nicht gebäudebezogen angelegt ist.Beispiele für mehrere Gebäude bilden:-Reihenhäuser mit eigenen Versorgungsanlagen. Bei einer zentralen Versorgungs- und Entsorgungsan-lage kann - je nach Einzelfall - die Selbständigkeit der Einzelhäuser entfallen" Zitat Ende.
Dabei ist die singuläre Heizzentrale sicher ein gewichtiges Indiz für das Einzelgebäude.
Fazit: Einzelfallentscheidung mit involvierten Juristen.
Mit freundlichem Gruss
Ulrich Starzyk